CBD und Autofahren – Rechtslage

Straßenverkehrsvorschriften
in Bezug auf Drogen sind bestimmt gerechtfertigt und sollten absolut beachtet
werden.
CBD hat
keine psychoaktive Wirkung, gilt deshalb nicht als Droge und
kann auch bei einem Drogentest nicht nachgewiesen werden. Der einzige wichtige Punkt ist, dass bei Produkten ein THC Gehalt von 0,2% nicht Überschritten wird. Weil bei einem Drogentest nur THC-Stoffe und ihre
Zerfallsprodukte THC-COOH untersucht werden.
Beim Autofahren kann man vollkommen entspannt
sein. Wussten Sie, dass CBD in der EU legal ist und man deshalb
weder bei seiner Einnahme, noch bei seinem Besitz Probleme bekommt? Benehmen Sie sich deshalb, wenn Sie bei einer
Verkehrskontrolle angehalten werden, gegenüber den Polizeibeamten normal,
kooperativ und freundlich.
Mit CBD hindert Sie nichts am Straßenverkehr
teilzunehmen. CBD, dass Sie selbst nicht verbraucht
haben, oder bei sich führen, kann Ihnen keine Probleme bereiten, weil CBD in
der EU nicht unter das Suchtmittelgesetz fällt, nicht als Droge gilt
und in keiner Weise Ihre Fähigkeit ein Fahrzeug zu lenken beeinflusst.